Rechtsprechung
OLG Schleswig, 11.03.2011 - 17 U 38/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch eines Bauherrn wegen mangelhaft erbrachter Statikerleistungen und Bauüberwachung eines verstorbenen Statikers durch Haftung einer GbR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Beitritt
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 17.08.2010 - 2 O 251/09
- OLG Schleswig, 11.03.2011 - 17 U 38/10
- BGH, 07.11.2011 - II ZR 215/11
Papierfundstellen
- ZIP 2003, 899
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.01.2004 - IX ZR 65/01
Haftung einer Rechtsanwaltssozietät für Verbindlichkeiten der Einzelanwälte
Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2011 - 17 U 38/10
Für den Bereich der Rechtsanwaltssozietät ist dieses durch den Bundesgerichtshof bereits entschieden (Entscheidung vom 22. Januar 2004, NJW 2004, 836 [BGH 22.01.2004 - IX ZR 65/01] ;… ähnlich bereits zuvor für den Bereich der Steuerberatersoziatät OLG Düsseldorf a.a.O.).Entscheidend für die Einordnung als Alt- oder Neuverbindlichkeit ist danach der Zeitpunkt der Entstehung der Verpflichtung aus dem Mandats- oder Treuhandverhältnis mit dessen Begründung, nicht dagegen der Zeitpunkt ihrer Verletzung (BGH NJW 2004, 836).
- OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01
Haftung eines später eintretenden Sozius einer Steuerberatungssozietät für …
Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2011 - 17 U 38/10
Eine Haftung der Beklagten nach § 130 HGB setzt schon nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut der Norm das Bestehen einer Gesellschaft voraus (…siehe nur Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl., § 130 Rn. 2; zitiert nach beck-online; ebenso ausdrücklich OLG Düsseldorf ZIP 2002, 616, 619 f [OLG Düsseldorf 20.12.2001 - 23 U 49/01] ür den Fall einer durch den Beitritt entstandenen Steuerberatersozietät ). - BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2011 - 17 U 38/10
Sofern die Mitglieder einer Rechtsanwaltssozietät eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden, erstreckt sich die nunmehr nach der neueren Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 146, 341 ff.) bestehende akzessorische Haftung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsprechend § 128 Satz 1 HGB nur auf die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, nicht aber auf solche Verpflichtungen, die lediglich in der Person einzelner Mitgesellschafter begründet worden sind.
- BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02
Zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen …
Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2011 - 17 U 38/10
Nach seiner Entscheidung vom 7. April 2003 (BGH NJW 2003, 1803 [BGH 07.04.2003 - II ZR 56/02] ) greift der Grundsatz der persönlichen Haftung eines eintretenden Neugesellschafters in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts für Altverbindlichkeiten der Gesellschaft erst ein, wenn der Eintritt vor dieser erfolgt ist, hat doch der Bundesgerichtshof die analoge Anwendung des § 130 HGB auf die GbR erstmals mit dieser Entscheidung bejaht. - LG Hannover, 17.03.2005 - 2 OH 7/04
Erstattungsfähigkeit von für die Handakten des Sachverständigen gefertigten …
Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2011 - 17 U 38/10
Aufgrund dieser Risse wurde seitens der Erwerber der Wohneinheiten ein selbstständiges Beweisverfahren vor dem Landgericht Flensburg gegen den heutigen Kläger eingeleitet (2 OH 7/04), welchem die heutigen Beklagten nach Streitverkündigung auf Seiten des heutigen Klägers und damaligen Antragsgegners beitraten. - LG Flensburg, 17.08.2010 - 2 O 251/09
Gewährleistungsansprüche aufgrund eines Ingenieurvertrags bezüglich statischer …
Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2011 - 17 U 38/10
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg vom 17. August 2010 - 2 O 251/09 - wird zurückgewiesen.
- LAG Hamburg, 07.04.2014 - 7 Sa 52/11
Anwendung der Regelungen des Auftragsrechts auf Arbeitsverhältnisse - …
Eine derartige Regelung wäre bei einer Neugründung der GbR nicht erforderlich gewesen, da eine neu gegründete GbR nicht für Altverbindlichkeiten haftet (vgl. OLG Schleswig-Holstein, 11.3.2011, 17 U 38/10, m.w.N.; zit. nach iuris), wohingegen ein in eine bestehende Gesellschaft eintretender neuer Gesellschafter für die Altverbindlichkeiten haftet (…Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., § 60 III 2 d)). - BGH, 07.11.2011 - II ZR 215/11
Haftung des Gründungsgesellschafters einer BGB -Gesellschaft für …
Die Frage der Anwendbarkeit des § 28 HGB auf den Zusammenschluss von Freiberuflern außerhalb des anwaltlichen Bereichs, deretwegen das Berufungsgericht (OLG Schleswig, Urteil vom 11. März 2011 - 17 U 38/10, juris) die Revision zugelassen hat, erfordert die Zulassung der Revision nicht; sie ist nicht entscheidungserheblich.